Ausweitung der Prüfpflicht vorerst vom Tisch (29. Juli 2015)
Eine wiederkehrende Prüfpflicht für alle oberirdischen Heizöltanks mit mehr als 1.000 Litern Volumen ist in der heute veröffentlichten, ressortabgestimmten Fassung der AwSV nicht mehr vorgesehen. Die beteiligten Bundesministerien haben sich auf einen Verordnungsentwurf geeinigt, der jetzt ins europäische Notifizierungsverfahren geht.